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„Strafen zu niedrig“

Dezember 16, 2011

FALL ANNA: Oberstaatsanwalt stellt Revisionsantrag

Oberstaatsanwalt Robin Faßbender (Foto) möchte, dass das Gericht die besondere Schwere der Schuld bei Pflegemutter Petra W. feststellt.Auch wenn es nach den vor etwa drei Wochen gesprochenen Urteilen gegen Annas Pflegeeltern erscheint, es sei nun Ruhe eingekehrt, rumort es hinter den Kulissen ganz gewaltig. Bekannt war von Anfang an, dass die Verteidigung der Pflegemutter Petra W. das Urteil als “schlichtweg falsch“ bewertet und in Revision gehen würde. Man sieht hier den Pflegevater Ralf W. als die Person an, die Anna am 22.7.2010 getötet habe. Nun tritt auch Oberstaatsanwalt Robin Fassbender wieder auf den Plan. Er stellte gegen beide Urteile – sechs Jahre und sechs Monate für den Pflegevater und lebenslängliche Haft für die Pflegemutter – einen Revisionsantrag, da ihm die verhängten Strafen als zu niedrig erscheinen. Vor allem für Petra W. möchte er, dass das Gericht die „Besondere Schwere der Schuld“ feststellt. Dieses würde nach fünfzehn Jahren Haft eine sich anschließende Sicherungsverwahrung mit einem offenem Ende der Haftzeit für Petra W. bedeuten. Als Folge geht nun auch die Verteidigung des verurteilten Ralf W. in Revision. Dort hatte man sich zwar ursprünglich mit den sechseinhalb Jahren Haft für ihren Mandanten abgefunden, reagiert jetzt aber auf die Schritte der Staatsanwaltschaft. Petra W. und ihr Anwalt Christian Breuer sind inzwischen wieder einmal mit einem Antrag an das Gericht glanzvoll gescheitert. Die Aufhebung einer Postkontrolle in der JVA für Petra W. wurde mittels Beschluss von Richter Josef Janßen, u.a. mit Hinweis auf das insgesamte Revisionsverfahren, abgewiesen. Konsequenzen – trotz aller Versäumnisse – gab es für die in dem Fall beteiligten Jugendämter Bad Honnef und Königswinter bisher auch noch keine. „Schon die Unterbringung des Mädchens in der viel zu kleinen Wohnung hätten die Jugendämter nicht zulassen dürfen“, kritisiert Sibylle Friedhofen vom Kinderschutzbund St. Augustin, und man sieht ihr das Entsetzen an, als ein WDR-Team ihr Filmaufnahmen aus der Wohnung zeigt. Und diese Filmaufnahmen belegen inzwischen umso mehr den zynischen Sarkasmus des Königswinterer Bürgermeister Peter Wirz, der immer wieder behauptete: „Entgegen anderslautender Berichte hatte Anna ein eigenes Zimmer.“ Die Aufnahmen zeigen eine viel zu kleine 3-Zimmer-Wohnung. Im Zimmer der Neunjährigen stand noch ein zweites Bett, in dem vermutlich der Pflegevater geschlafen hat, während die Pflegemutter wahrscheinlich auf einem Sofa im Wohnzimmer schlief. Ein eigenes Zimmer hatte nur der leibliche Sohn der Pflegeeltern. „Verwaltung und große Teile der sogenannten ‚Politik‘, sie machen die Augen zu vor allem Missliebigen, Teuren oder den Schlendrian Störenden“, stellt die Fraktion Freie und Linke Königswinter – FFL – in einer Presseerklärung zur Sitzung des Stadtrates von Königswinter am vergangenen Montag fest. Und weiter heißt es dazu: „Es herrscht parteiisches und strategisches Denken vor, wo Nachdenken, vielleicht auch Reue und glaubwürdiges Mitleid angebracht wären – einmal um des toten, uns allen anvertrauten Kindes willen, aber auch, um künftiges Fehlentscheiden aller Zuständigen zu vermeiden. Wer so mauert, will und kann nicht dazulernen.“ Eine Bürgerin äußerte sich wiederholt gegenüber der HWZ: „Die wahren Schuldigen, die diese Tat erst ermöglicht haben, laufen immer noch frei herum und spielen den „Saubermann“. Das ist der eigentliche Skandal“.

Harald Hallerbach

Kommentare

Ein Kommentar to “„Strafen zu niedrig“”

  1. Egon Kaiser on Dezember 19th, 2011 19:36

    „Die wahren Schuldigen, die diese Tat erst ermöglicht haben, laufen immer noch frei herum und spielen den „Saubermann“
    Sorry, aber wie kann man so einen Blödsinn schreiben? Die “wahren Schuldigen” sitzen nicht in der Verwaltung -trotz deren Versäumnissen- sondern sind die verurteilten Pflegeeltern. Hier muss doch auch mal die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

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