Jeden Samstag und Sonntag Frühstück im Chimära in der Bonner Altstadt

ANNA: DIE VERHANDLUNG | Teil 1

Januar 31, 2011

Martina Lörsch, Anwältin von Annas Mutter, und Oberstaatsanwalt Robin Faßbender100 Zuschauer strömten in den SitzungssaalDie Klageschrift ist einen halben Meter hochIm „Fall Anna“ hatte die Schwurgerichtskammer Verhandlungstermin bestimmt für Montag, den 24. Januar 2011, 9.00 Uhr (Saal S. 0.11). Fortsetzungstermine sind für den 27. Januar, 7., 10., 14., 17., 21., 24. und 28. Februar 2011 (jeweils 9.00 Uhr, Saal S. 0.11) vorgesehen. Das Strafverfahren wird gegen die 51jährigen Pflegeeltern der am 22. Juli 2010 gestorbenen neunjährigen Anna geführt. Den Angeklagten wird – zum Teil schwere – Misshandlung von Schutzbefohlenen in 55 Fällen vorgeworfen. In einigen Fällen sollen die Taten in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung sowie in einem Fall in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung mit Todesfolge begangen worden sein. Ausweislich der Anklage sollen die Pflegeeltern Anna gequält und roh misshandelt haben. Sie sollen durch die Misshandlungen letztlich den Tod des Kindes verursacht haben. In 20 der angeklagten Fälle sollen sie das Kind – teilweise auch gefesselt – unter Wasser getaucht haben. Auch am Todestag soll die Pflegemutter Anna untergetaucht haben. Der Pflegevater soll erst eingeschritten sein, als Anna blau anlief. Trotz eingeleiteter Wiederbelebungsversuche war Anna später in einer Kinderklinik verstorben.“ Soweit die nüchterne Anklage.

Es ist eigentlich alles gesagt, vermutet und geschrieben worden zum „Fall Anna“. Nun hat der Prozess gegen die sogenannten „Pflegeeltern“ vor dem Bonner Landgericht begonnen. Der Anwalt der offensichtlich abartigen „Pflegemutter“ hat in „Kachelmannmanier“ erst einmal den Prozessbeginn verzögert. Es hat nichts genutzt. Oberstaatsanwalt Robin Faßbender verliest vier Stunden später die Anklage und schildert mit versteinerter Mine die Geschichte eines unglaublichen Martyriums. Wir ersparen uns hier die bereits bekannten Details. Wie kann ein derartiges Grauen in Bad Honnef, in der Stadt der Glückseligkeit, mitten unter uns, geschehen? Warum haben sämtliche Schutzmechanismen versagt? Warum hat Anna nichts gesagt? Warum hat Anna nicht geklagt? Anna kann diese Fragen nicht mehr beantworten. Warum haben Nachbarn, Schüler, Lehrer oder Freunde nichts gesagt oder getan? Warum haben sie nicht lauter um Hilfe geschrien, wenn sie denn etwas bemerkten? Warum haben die Jugendämter in Bad Honnef und Königswinter nicht reagiert, obwohl deutliche Anzeichen für eine Gefährdung des Kindes vorlagen? Warum werden die Ärztinnen nicht belangt, die falsche Atteste unterschrieben und somit der „Pflegemutter“ einen Freifahrtsschein für ihre grausamen Taten ausstellten. Lesen Sie dazu vorab die Gedanken von Harald Hallerbach, der sich von Anfang an mit dem „Fall Anna“ sehr intensiv befasst, der engen Kontakt zu Annas Mutter hat, und der Strafanzeigen gegen die Jugendämter und die Staatsanwaltschaft Bonn gestellt hat.

Einstellung der Ermittlungen

„Nach der vor einigen Wochen erfolgten Einstellung der Ermittlungen gegen zwei Ärztinnen erfolgt nun der nächste Schlag ins Gesicht der Angehörigen, in dem nun auch die Ermittlungen gegen das Jugendamt Bad Honnef eingestellt wurden. Die in der Begründung enthaltenen Begrifflichkeiten wie z.B. „fehlende, von der Rechtsprechung geforderte Nähe“ oder „örtliche Unzuständigkeit“ mögen juristisch korrekt für den verantwortlichen Staatsanwalt zur Erkenntnis der Nichtstrafbarkeit führen, bringen es aber mit einfacheren Worten auch auf den Punkt: „Die Mitarbeiter des Jugendamtes Bad Honnef hätten aus Sicht der Gerichte NICHT die erforderliche Beziehung zu Anna gehabt. Die Person Anna so wie deren Hintergrund war ihnen fremd! Letztendlich war man ja auch nicht zuständig und konnte somit nicht helfen“. Es scheint einem aber wirklichkeitsfern, das Jugendamt Bad Honnef von jeglicher Verantwortung freizusprechen und es wurde offensichtlich die Chance verpasst, durch umfangreiche kriminalpolizeiliche Ermittlungen auf die wahren Hintergründe zu stoßen. Dafür spricht die Feststellung, dass die Bad Honnefer Bürgermeisterin damals zeitnah angab, die Honnefer Mitarbeiter hätten auch selbst die Königswinterer Kollegen informiert. Dieses wurde zwar später widerrufen, aber diese Aussage wurde nun mal getätigt. Warum gibt man einerseits an, die Königswinterer Kollegen informiert zu haben, obwohl andererseits, so die Staatsanwaltschaft Bonn heute, für die Mitarbeiterin des Jugendamtes nicht erkennbar war, dass die dort geschilderte Situation, die sich am 21.7.2010 ereignet haben soll, eine akute Gefährdung des Kindes begründete? Die weit verbreitete Meinung, es sei ein Privileg von Behörden allgemein und im besonderen von Jugendämtern, sich im „rechtsfreien Raum“ zu bewegen, wurde mit dieser Begründung durch die Bonner Staatsanwaltschaft erneut unter Beweis gestellt. Die unkontrollierte Macht der Jugendämter reicht leider häufig von Arbeitsverweigerung bis zur Willkür. Seit Jahren beschäftigten sich das Europäische Parlament und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit gewissen Praktiken deutscher Jugendämter. Deutschland wurde schon mehrfach wegen schweren Menschenrechtsverletzungen durch Jugendämter zu hohen Geldstrafen und Schadenersatzleistungen verurteilt. Die Arbeit der Jugendämter ist ohne Rechtsund Fachaufsicht. Selbst der grausame Tod eines unschuldigen Kindes findet keine rechtliche Aufarbeitung in Bezug auf zumindest dieses beteiligte Jugendamtes. Es bleibt nur noch abzuwarten, ob, wann und wie für das Jugendamt in Königswinter der nächste “Persilschein“ ausgestellt wird.
Harald Hallerbach

Hauch eines Justizskandals

Mit großem Unverständnis reagieren auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter und die Deutsche Kinderhilfe auf die vorzeitige Verfahrenseinstellung gegen das Jugendamt Bad Honnef im Fall Anna durch die Staatsanwaltschaft Bonn. Anna starb nach massiven Misshandlungen durch die Pflegeeltern, denen seit Montag der Prozess am LG Bonn gemacht wird. Schon die Einstellung der Ermittlungen gegen zwei Kinderärzte, die, ohne Anna untersucht zu haben, Gefälligkeitsatteste ausgestellt haben, die die Misshandlungen der Pflegeeltern verdecken halfen und damit einen Tatbeitrag leisteten, hatte den Hauch eines Justizskandals. Dass nun aber, bevor das zuständige Gericht den Fall aufgearbeitet, entschieden und die Todesumstände endgültig ermittelt hat, das Verfahren eingestellt wurde, lässt sich nur als ein handfester Justizskandal bezeichnen. In vergleichbaren Fällen haben die Staatsanwaltschaften stets den Abschluss des Hauptverfahrens abgewartet; dass dies hier nicht geschehen ist, ist in keiner Weise nachvollziehbar. Bis heute gab es im Gegensatz zu den vergleichbaren Todesfällen von Kevin in Bremen oder Lea Sophie in Schwerin keine unabhängige Untersuchung des Falles und der Abläufe im Jugendamt. Es gab im Vorfeld Hinweise auf Misshandlungen und inwiefern die Ämter ihr Wächteramt auch gegenüber den Pflegeeltern ausgeübt haben, bleibt im Dunkeln. „Ist es rheinischer Klüngel, Behördensolidarität oder politischer Wille, dass hier nur die Pflegeeltern als Alleinverantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden sollen“, so Klaus Jansen, Bundesvorsitzender des Bund Deutscher Kriminalbeamter. Für Rolf Stöckl, Vorstandssprecher der Deutschen Kinderhilfe „…ist diese Einstellung ein Rückfall in längst überwunden geglaubte Zeiten, in denen Vertuschung vor Aufklärung stand.“
ots

Der zweite Prozesstag

Dieser Tag wurde mit großer Spannung erwartet. Nachdem bekannt wurde, dass sich die „Pflegemutter“ schweigend verteidigen wolle, hatte der Pflegevater am ersten Prozesstag gesagt, er wolle „auspacken“. In Handschellen werden die angeklagten Pflegeeltern in den Sitzungssaal geführt. Der geständige Angeklagte humpelt, er ist blass wie ein weißes Leinentuch. Der Richter möchte seine Lebensgeschichte hören, um die Gesamtlage besser einschätzen zu können. Fast die Hälfte seines bisherigen Lebens habe der Angeklagte bei seinen Eltern gelebt, Realschule abgebrochen, Lehre als KFZ-Mechaniker, Realschulabschluss nachgeholt, Umschulung wegen Problemen mit den Knien, daraufhin arbeitete er als Verwaltungsangestellter. 2000 lernte er seine jetzige Ehefrau kennen. 2004 wurde geheiratet. Auf die Frage der Richters: „Warum“, sagte der Angeklagte, „wir hatten Flugzeuge im Bauch.“ Zwischen 2000 und 2004 starben die Mutter und einer der Söhne der Angeklagten. Der Angeklagte selbst musste sich in dieser Zeit einer Operation unterziehen. Er hat Diabetes und Alzheimer. Viele Fragen des Richters konnte er nicht wirklich beantworten. Beispiel: „Wer hat 2010 den Urlaub in Kroatien gebucht?“ Der Angeklagte: „Ich glaube, das war ich.“ In der mehrstündigen Aussage vor dem Bonner Landgericht bestätigte er weitgehend die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Anna war im Juli 2008 vom Jugendamt der Stadt Königswinter bei den Pflegeeltern in Bad Honnef untergebracht worden, nachdem sie bereits 2007 mehrere Monate von dem Paar tagsüber betreut worden war. Die Pflegezeit war nach Angaben des Angeklagten zunächst auf ein Jahr begrenzt. Doch das zuständige Jugendamt habe trotz der Probleme des Paares mit Anna um eine Verlängerung gebeten. Eine Mitarbeiterin des Jugendamts habe ihm noch Anfang 2010 gesagt, es gebe keine andere geeignete Unterbringungsmöglichkeit für das Kind. Fatal, wie wir heute wissen.
Helmut Böndel

bösARTig

Januar 31, 2011

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Leben an sich ist ja zum Glück, oder auch nicht, recht abwechslungsreich. Gestern saß ich beispielsweise Vormittags im Bonner Landgericht ein, in Sachen „Anna“, wenige Stunden später hieß es dann: „Sing doch ene mit“ bei Brethauers in Rhöndorf. Das ist hart an der Grenze, sage ich Ihnen. Der „Fall Anna“ erschüttert alle. Die Menschen sagen: „Ich kann es nicht ertragen, über diese unvorstellbaren Greueltaten zu lesen. Wenn ich nur daran denke, dann wird mir schlecht.“ Mitten unter uns ist Unvorstellbares geschehen. Und in Anbetracht dessen ist auch diese Mitteilung der Honnefer Verwaltung unvorstellbar: „Die Stadt Bad Honnef hat eine Rufbereitschaft eingerichtet. Damit ist gewährleistet, dass die Mitarbeiter der Stadtverwaltung 24 Stunden erreichbar sind. Das Jugendamt Bad Honnef ist bereits durch einen Mitarbeiter diesem allgemeinen Bereitschaftsdienst der Stadt angeschlossen. Den bereitschaftsinnehabenden Mitarbeiter/ innen werden grundlegende Informationen, Handlungsablaufpläne, Adressen und Rufnummern in einer „Bereitschaftsmappe“ zur Verfügung gestellt. Diese Informationen werden fortwährend aktualisiert. Zudem wird den bereitschaftsinnehabenden Mitarbeiter/innen des allgemeinen Bereitschaftsdienstes eine Telefonliste von Jugendamtsmitarbeiter/innen zur Verfügung gestellt. In jugendhilferelevanten Angelegenheiten bestünde somit die Möglichkeit einer fachlichen Begleitung des Bereitschaftseinsatzes…. Auf Basis der Erfahrungswerte des Jugendamtes kommt es im Laufe eines Jahres durchschnittlich zu ein bis zwei Fällen, die einen solchen Bereitschaftsdienst aktivieren würden.“ In einem Fall ist ein neunjähriges Mädchen zu Tode gekommen. Anna ist tot. Da gibt es nichts dran zu rütteln. Und meiner Meinung nach sind die offensichtlich nicht funktionierenden Jugendämter in Bad Honnef und Königswinter daran zumindest mit schuld. Sie sind schuldig in den Köpfen der Menschen, das höre ich überall. Aber, so ist das eben, die Schuld wird ganz offiziell weg gewischt, von der Staatsanwaltschaft. Es gibt niemals eine Wiedergutmachung im Angesicht eines Todes. Trotzdem glaube ich, dass Wally Feiden und Peter Wirtz schlaflose Nächte haben und hatten, im Wissen, dass sie nicht funktionierende Mitarbeiter schützen müssen. Aber das macht Anna auch nicht mehr lebendig. Moment einmal, da kommt gerade eine Meldung vom Stadtelternrat herein gesummt. Der regt sich über den schlechten Zustand der Honnefer Kinderspielplätze auf. Wir müssen die Kinder erst einmal vernünftig schützen. Das wäre doch mal eine vernünftige Aufgabe für die Truppe. Nicht ein einziges Mal hat sich dieser Verein mit dem Fall Anna beschäftigt. Ich habe zumindest nichts davon gehört. Stadtelternrat? Rat? Ratlos? Bevor ich jetzt noch einen Herzinfarkt bekomme, verabschiede ich mich von Ihnen ganz fröhlich in ein terminfreies Wochenende. Nein, zu der Sitzung der „Großen Selhofer“ kann ich nicht kommen, verehrtes Dreigestirn, da bin ich in Sachen Familie unterwegs. Herr Kittel wird mich bestens vertreten, da bin ich mir ganz sicher. Tschüss zesamme…