Baum- und Heckenschnitt
Januar 20, 2012
In den ersten Wochen des Jahres wachsen Bäume, Hecken und Sträucher besonders rasch. Aus diesem Grund bittet die Verwaltung alle Grundstückseigentümer, den auf ihren Grundstücken befindlichen Baumbestand und sonstigen Bewuchs bis spätestens zum 29. Februar auf seine Verkehrssicherheit hin zu überprüfen. Offensichtliche Gefahren wie zum Beispiel Schäden infolge des Alters von Bäumen, Astauswuchs oder auf Grund von Krankheitsbefall sind umgehend durch gezielte Rückschnittarbeiten zu beseitigen. In den öffentlichen Verkehrsraum hineinragender Bewuchs ist bis auf die Grundstücksgrenze hin zurückzuschneiden, so dass eine uneingeschränkte Nutzung der Fahrbahnen und der Gehwege in voller Breite und Höhe gewährleistet ist und keine Verkehrszeichen verdeckt werden. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Zulässig in dieser Zeit sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Das Verbot gilt zudem nicht für Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich sind oder die behördlich angeordnet oder durchgeführt werden. |eb
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