Wild-Wochen im Chimära in der Bonner Altstadt

Deutlich höhere Bußgelder

Februar 25, 2009

Seit Anfang Februar tritt ein neuer Bußgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Kraft. Darauf weist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg- Kreises hin. „Besonders zu schnelles Fahren, also Verstöße gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen, Drogen- und Alkoholmissbrauch am Steuer werden zukünftig mit deutlich höherem Bußgeld belegt“, klärt Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, auf. Der Höchstsatz bei Trunkenheit und bei der Einnahme von berauschenden Mitteln am Steuer beispielsweise wurde von 1.500 Euro auf jetzt 3.000 Euro angehoben. „Alkoholmissbrauch und Geschwindigkeitsverstöße sind leider noch immer die Hauptunfallursachen Nummer eins. Obwohl sich die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer angemessen verhält, führt bei manchen nur der tiefe Griff in den Geldbeutel zum gewünschten Erfolg. Wichtig zu wissen ist, dass die Bußgelder nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger gelten“, betont Siegberg. Durch begleitende Aktionen der Verkehrssicherung und - aufklärung soll zusätzlich mehr Sicherheit im Straßenverkehr und eine Reduzierung von Unfällen mit Verletzten und Toten erreicht werden. Der Bußgeldrahmen für die übrigen Verkehrsordnungswidrigkeiten wurde von 1.000 Euro auf 2.000 Euro erhöht. Mit dem neuen Bußgeldkatalog werden etwaige Konsequenzen, wie Punkte in Flensburg und Fahrverbote, nicht verändert. Detaillierte Informationen zum neuen Bußgeldkatalog finden sich auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), www.kba.de, oder der Homepage www.verkehrsportal.de unter der Rubrik Bußgeldrechner. |eb

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