JUGENDÄMTER: Staatsanwaltschaft schaltet Gutachter ein
Dezember 5, 2011
Die verwaltungsinterne Aufarbeitung im Fall Anna lässt weiter auf sich warten. Der von der Stadtverwaltung Königswinter mit der Begutachtung beauftragte Professor Dr. Christian Schrapper will sich eigenen Angaben zufolge nicht mehr vor Beendigung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen dazu äußern. Die Gefahr, zum jetzigen Zeitpunkt von der Öffentlichkeit falsch verstanden zu werden, sei zu groß. Nun bedient sich auch die gegen die Jugendämter Bad Honnef und Königswinter ermittelnde Staatsanwaltschaft Bonn ebenfalls eines Sachverständigen. Professor Dr. Peter Bringewat, bis 2008 Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg. Er ist Verfasser vieler Sachbücher und Expertisen zu Themen wie z.B. „Strafrechtliche Risiken beruflichen Handelns von ASD-MitarbeiterInnen, Haftungsverteilung zwischen öffentlicher und freier Kinder- und Jugendhilfe“ sowie „Formen und Inhalte der Dokumentation unter strafrechtlichen Aspekten“. Hat die Staatsanwaltschaft Bonn die Komplexität zwischen Strafgesetzbuch (StGB) und Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und der damit oftmals verbundenen fragwürdigen Rechtssprechung erkannt? Dann wäre diese Einschaltung eines Gutachters ein Schritt in die richtige Richtung. Oder handelt es sich nur um „Rückendeckung“ im Vorfeld einer beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mit Blick auf die öffentliche Wahrnehmung? In seiner mündlichen Urteilbegründung ging der Vorsitzende Richter am Donnerstag vor einer Woche auch auf die Jugendämter ein. Dabei bezeichnete er den Anruf einer Zeugin, die sich am Vortag der eigentlichen Tat wegen einer massiven Misshandlung des Kindes an das Bad Honnefer Jugendamt wandte, wörtlich als „Meldung einer Kindeswohlgefährdung“. Und das es sich dabei um eine Solche gehandelt hat, sehen – im Gegensatz zu Staatsanwaltschaft und Bad Honnefer Jugendamt – neben Richter Josef Janßen viele Beobachter nach der abgeschlossenen Hauptverhandlung ebenso. Und die somit im Raum stehende Vermutung einer unterlassenen Hilfeleistung mit einer örtlichen Unzuständigkeit oder mangels einer bestehenden Garantenstellung ablehnend zu begründen, wird vermutlich durch diesen Gutachter bewertet. Ebenso wie die augenscheinliche Untätigkeit des Jugendamtes Königswinter nach den Vorgängen, die ein „dreimaliges Schrillen der Alarmglocken“ in der Behörde ausgelöst haben. Eine Reaktion darauf habe man aber nicht feststellen können. Die Verantwortlichen aus der Stadtspitze in Königswinter können oder wollen diese Vorwürfe nicht erkennen. Man habe eine eigene Mitarbeiterin in die Verhandlung geschickt, die ausführlichst protokolliert habe. Diese Notizen habe man „den ganzen Nachmittag“ lang ausgewertet, und die Konsequenz sei, dass es keine Vorwürfe an die Verwaltungen gegeben habe. Doch diese Auffassung verwundert nicht, ist man doch mittlerweile das stetige Spiel von Vertuschung und Verharmlosung des Herrn Bürgermeister aus Königswinter gewohnt und weiß daher dessen Ansichten einzuschätzen. Ein Fazit darf man aber gewiss schon jetzt ziehen: „Es gibt in Deutschland Jugendämter, die sehr gute Arbeit leisten. Aber es gibt in Deutschland auch Jugendämter, in denen die Verhältnisse schlichtweg katastrophal sind. Und bei diesen steht das Jugendamt Königswinter an oberster Stelle.“
H. Hallerbach
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