Keine Wertpapieranlage ohne Beratungsprotokoll
Februar 5, 2010
INTERVIEW: Worauf Sie als Kunde achten müssen!

Seit dem 1. Januar 2010 müssen Privatkunden ein Beratungsprotokoll vorgelegt bekommen, wenn sie sich über Wertpapieranlagen wie Investmentfonds, Aktien oder festverzinsliche Anleihen beraten lassen. Uns interessiert, wie diese gesetzliche Regelung in der Stadtsparkasse Bad Honnef umgesetzt wurde. Im Gespräch mit Hellmuth Buhr, Vorstandsvorsitzender und Rupert Karrenbauer, Leiter der Abteilung Vermögensberatung der Stadtsparkasse Bad Honnef klären wir, worauf Sie als Privatkunde achten müssen.
Warum sind Beratungsprotokolle überhaupt erforderlich?
Hellmuth Buhr: Auslöser der Gesetzesänderung waren Verluste der Privatanleger während der Finanzkrise, die z.B. durch Bankenzusammenbrüche in den USA ausgelöst wurden. Gesetzgeber und Verbraucherschützer sehen das Protokoll als Einstieg in Sachen Anlegerschutz. Ziel des neuen Gesetzes ist es, in der Wertpapierberatung mehr Transparenz zu schaffen und fehlerhafte Beratung im Streitfall besser nachweisen zu können. Allerdings müssen auch Kunden eine gewisse Sorgfalt walten lassen.
Wir haben hier ein Muster eines Beratungsprotokolles vorliegen, das sehr umfangreich ist. Wie muss denn ein Beratungsprotokoll aussehen?
Hellmuth Buhr: Der Gesetzgeber schreibt den Banken und Finanzdienstleistern nur vor, dass ein Beratungsprotokoll anzufertigen ist. Die genaue Ausgestaltung wird hierbei offen gelassen. Das Beratungsprotokoll kann daher vom handschriftlichen Text bis hin zu standardisierten Bögen zum Ankreuzen variieren. Grundsätzlich gilt: Je ausführlicher, desto besser. Bei der Stadtsparkasse können im Protokoll einzelne Inhalte angekreuzt werden. Wenn es erforderlich ist, werden auch zusätzliche Informationen eingetragen. Bestimmte Inhalte werden aber auf jeden Fall vorkommen:
Was ist der Anlass des Beratungsgesprächs?
Rupert Karrenbauer: Nicht fehlen darf, ob der Kunde oder die Bank um das Gespräch gebeten hat. Weiter wird vermerkt, wie viel Geld angelegt werden soll.
Warum werden persönliche Daten des Kunden erfragt?
Rupert Karrenbauer: Persönliche Daten sind für den Berater wichtig, um zu sehen, was sich der Anleger leisten kann. Deshalb erfassen wir Eckdaten wie Familienstand, Beruf, Angaben zu den finanziellen Verhältnissen, wie Vermögen, Netto- Einkommen und monatliche Ausgaben.
Wie können Wünsche und Anlageziele des Kunden berücksichtigt werden?
Rupert Karrenbauer: Dieser Punkt ist entscheidend für die Beratung. Hier findet sich z.B. die Risikobereitschaft des Anlegers wieder. Möchte er hohe Rendite oder setzt er eher auf Sicherheit? Ist hier beispielsweise festgehalten, dass der Privatkunde möglichst sicher anlegen möchte, muss sich die Bank für ein gegebenenfalls risikoreiches Verlustgeschäft rechtfertigen.
Welche Produkte werden im Protokoll aufgeführt?
Rupert Karrenbauer: Im Beratungsprotokoll werden alle Produkte genannt, für die vom Berater eine Empfehlung zum Kauf, Halten oder Verkauf abgegeben wurde. Wichtig ist hier vor allem die Begründung, warum der Berater dem Kunden genau diese oder jene Geldanlage empfiehlt. Die Begründung muss letztlich auf die Wünsche und Ziele des Kunden abgestimmt sein.
Wer muss unterschreiben?
Rupert Karrenbauer: Zur Unterschrift verpflichtet ist nur der Berater. Der Kunde kann unterschreiben, muss das aber nicht. Mit der Unterschrift bestätigt der Kunde letztlich nur den Erhalt des Dokumentes.
Warum wird die Dauer des Gespräches aufgezeichnet?
Rupert Karrenbauer: Hier empfiehlt es sich, auch selbst am Anfang und zum Ende des Gesprächs auf die Uhr zu schauen. Die Dauer der Beratung lässt Rückschlüsse darauf zu, ob sich der Berater der Thematik entsprechend genug Zeit genommen hat.
Was tun bei Unklarheiten?
Hellmuth Buhr: Das Protokoll muss vor der Abwicklung der geplanten Geschäfte ausgehändigt werden. Jeder unserer Kunden erhält genug Zeit, sich das Protokoll in Ruhe durchzulesen. Sobald der Kunde etwas nicht versteht, sollte er nachfragen. Fehlen wichtige Informationen oder sind diese nach Ansicht des Kunden fehlerhaft, kann dies dann umgehend abgeändert werden.
Geht es auch ohne Protokoll?
Rupert Karrenbauer: Sobald der Berater eine konkrete Empfehlung zum Kauf, Halten oder Verkauf abgibt, ist das Protokoll Pflicht. Ein Protokoll ist nur bei beratungsfreien Geschäften nicht erforderlich.
Ihr Fazit?
Hellmuth Buhr: Unsere Beraterinnen und Berater setzen seit etwa vier Jahren den „Sparkassenfinanzcheck“ und die „Finanzplanung privat“ in der Beratung der Kunden ein. Dadurch sind sie in der Lage, gezielt auf die Wünsche und Ziele unserer Kunden einzugehen. Sie berücksichtigen insbesondere bei Wertpapiergeschäften die finanziellen Verhältnisse der Kunden und können so unter Abwägung der Chancen und Risiken das optimale Produkt empfehlen, wie dies auch der Gesetzgeber über das Beratungsprotokoll einfordert. Dies wird unterstützt durch den hohen Ausbildungsstand unserer Beraterinnen und Berater. Unsere Kunden können die Dienste eines zertifizierten Finanzplaners (EBS) und von drei Financial Consultants (S-Finanzgruppe) in Anspruch nehmen. Somit werden wir unseren Ansprüchen bezüglich einer hohen Beratungsqualität gerecht. |eb
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