Rücksichtnahme zur Sommerzeit
Juli 31, 2009
Selbst wenn der Sommer mit seiner üppigen Vegetation für die meisten ein Grund zur Freude ist, muss das Ordnungsamt der Stadt häufig aber auch Beschwerden nachgehen. Zur Vermeidung dieser Beschwerden hier einige Tipps.
Rasenmähen ist in der Regel mit Lärm verbunden. Aus diesem Grund gibt es in Bad Honnef bestimmte Zeiten, in denen das Rasen mähen geregelt ist. Beginnen kann man damit frühestens um 7 Uhr und hat Zeit bis 13 Uhr. Dann muss bis 15 Uhr die Mittagsruhe gewahrt bleiben. Um 19 Uhr muss spätestens das Rasen mähen beendet sein.
Sehr häufig ragen Hecken und Äste von Bäumen in den öffentlichen Verkehrsraum hinein, so dass Fußgänger behindert werden. Besonders gefährlich wird es, wenn deshalb die Passanten auf die Straße ausweichen müssen, um die Stelle passieren zu können. Ähnlich sieht es aus, wenn Verkehrszeichen nicht mehr zu erkennen sind. Es wird daher zur Verkehrssicherheit gebeten, rechtzeitig auf den entsprechenden Freischnitt zu achten. Gutes Wetter lockt viele Menschen in die Gärten, um dort an frischer Luft zu grillen. Beim Entfachen von Holzkohle kommt es regelmäßig zu einer Rauchentwicklung, die manchen Nachbarn stört. Grillen ist hierzulande Bestandteil der sommerlichen Freizeitgestaltung, die nicht verboten werden kann. Allerdings sollte die Grundregel nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz beachtet werden: „Jeder hat sich so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, soweit das nach den Umständen des Einzelfalles möglich und zumutbar ist.“
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass auch im Sommer die Reinigung des Gehwegs und der Fahrbahn nicht vernachlässigt werden darf. In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Honnef heißt es: „Die Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen ist nach Bedarf, mindestens jedoch einmal wöchentlich, werktags bis zum Einbruch der Dunkelheit durchzuführen. Zur ordnungsgemäßen Reinigung gehört die Beseitigung von Schmutz, Glas, Graswuchs, Unkraut, Laub- und sonstigen Verunreinigungen jeder Art. Belästigende Staubentwicklung ist zu vermeiden. Kehricht und sonstiger Unrat sind nach Beendigung der Reinigung unverzüglich zu entfernen. Sie dürfen insbesondere nicht auf Fahrbahnen, einschließlich Rinnstein und Kanaleinläufen sowie in Gräben, auf Grünstreifen und unter Bäumen und Büschen abgelagert werden“.
Herab gefallene Blüten, Blätter und Früchte können sich an Fahrbahnrändern und in Rinnsteinen sammeln und bei starkem Regen zu Staus an den Einflüssen und Verstopfungen von Gullys und Kanälen führen. Ebenso verhält es sich mit Unkrautbewuchs in den Rinnsteinen, die das Abfließen von Regenwasser verzögern und somit Überschwemmungen auslösen kann.
Das Ordnungsamt der Stadt Bad Honnef bittet Bürgerinnen und Bürger, diese Punkte zu beachten, damit alle den Sommer unbeschwert genießen können. |eb
Kommentare
Möchten Sie den Beitrag kommentieren?



