Jeden Samstag und Sonntag Frühstück im Chimära in der Bonner Altstadt

Traurige Parallelen zum Fall Anna

Februar 6, 2012

War es nicht nur eine Frage der Zeit? Nur eineinhalb Jahre nach dem Tod des Pflegekindes Anna hat offenbar die Unfähigkeit von sechs „ausgebildeten Fachleuten“ wieder einmal den Tod eines elfjährigen Mädchens zur Folge. In Hamburg-Wilhelmsburg starb die elfjährige Chantal an einer Vergiftung mit dem Heroin- Ersatzstoff Methadon, welches ihre drogenabhängigen Pflegeeltern fahrlässig aufbewahrten. Chantal wurde 2008 vom Jugendamt als Pflegekind vermittelt, und schon die Prüfung zur Eignung als Pflegeeltern lief auch hier, wie im Fall Anna, nicht korrekt ab. Weder eine ärztliche Begutachtung noch ein gesichertes Einkommen waren nötig, um als Pflegeeltern anerkannt zu werden. Auch die Qualifikation zur Pflege wurde wieder einmal verhängnisvoll von einem selbstherrlich agierenden Jugendamt für gut befunden. Angeblich war man auch in Hamburg mehrfach bei den Pflegeeltern – und fand folgendes vor: Fünf Menschen, die in vier Zimmern lebten. Drei Hunde, von denen zwei in die Kategorie „Kampfhund“ fallen. Keine Kleiderschränke, starke Unordnung, verdreckte Küche, verdrecktes Bad. Und eine Pflegemutter mit geschwollenen, entzündeten Wunden an Händen und Armen. Jedermann, so Nachbarn und Verwandte, hätte sehen können, dass die Pflegeeltern Junkies waren. Für Chantal gab es kein eigenes Zimmer, kein eigenes Bett, keinen eigenen Schrank. Fünf Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung hatte es nachweislich gegeben, denen, wie im Fall Anna, überhaupt nicht und wenn doch, nur halbherzig nachgegangen wurde. Wenigstens in der Reaktion auf den tragischen Tod des Mädchens scheinen aber in Hamburg die Uhren von Verwaltung und Justiz anders zu ticken. Relativ zeitnah wurde die Staatsanwaltschaft aktiv und stellte – anders als bei den Bonnern Kollegen – bei einer Hausdurchsuchung im Jugendamt die Akten sicher. Ermittelte man bislang gegen unbekannte Mitarbeiter des Jugendamtes und des Trägers wegen Verdachts der Verletzung der Fürsorgepflicht, so erwägt die Staatsanwaltschaft nun, die Ermittlungen auf fahrlässige Tötung auszuweiten. Und, im krassen Gegensatz zum Königswinterer Verwaltungschef, stellt in Hamburg der verantwortliche Bezirksamtsleiter schon nach vier Tagen fest, dass die Auswahl der Pflegeeltern falsch gewesen sei. Hätte eine schnellere und konsequentere Abhandlung – vor allem von der Justiz – beim offensichtlichen Fehlverhalten der Jugendämter im Fall Anna zu mehr Sensibilität in Hamburg führen müssen oder können, und damit vielleicht Schlimmeres verhindert? Diese Frage muss nun erlaubt sein.

Harald Hallerbach

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