Vom Jagen, Angeln, Sprengen und mehr
Dezember 30, 2011
Ordnung ist das halbe Leben. So hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisordnungsamtes im Jahre 2011 ein Auge darauf, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Rhein-Sieg-Kreis beachtet wurde. Dabei geht es unter anderem ums Jagen, Angeln, Sprengen und einiges mehr. Das Ordnungsamt hat beispielsweise einen Blick auf die Gewerbetreibenden.
In Deutschland besteht grundsätzlich Gewerbefreiheit, Voraussetzung ist allerdings, dass sich der Gewerbetreibende als zuverlässig erweist. In 154 Fällen bestand im Rhein-Sieg-Kreis hieran Zweifel und deshalb wurden Verfahren zur Gewerbeuntersagung eingeleitet. Gründe, die dazu führen, dass ein Gewerbe nicht mehr betrieben werden darf, sind beispielsweise, wenn der Gewerbetreibende hohe Steuerschulden hat, die Sozialabgaben für seine Mitarbeiter nicht bezahlt oder eine Straftat begeht, die im Zusammenhang mit dem Gewerbe steht. Dann kann ihm auf Dauer verboten werden, dieses oder ein anderes Gewerbe zu betreiben. In 33 der oben genannten Fälle ist dies 2011 im Rhein-Sieg-Kreis geschehen. Auch die Genehmigungen für Maklertätigkeiten werden vom Kreisordnungsamt erteilt. Im Jahr 2011 wurden 171 neue Maklererlaubnisse ausgestellt. Eine Pflicht der Gewerbetreibenden ist es Prüfungsberichte vorzulegen. Hierin dokumentieren Wirtschaftsprüfer, ob und inwieweit die gesetzlichen Pflichten erfüllt werden.
Sechs Mal musste das Ordnungsamt diesbezüglich einen Bußgeldbescheid erteilen, weil die Berichte nicht oder erst verspätet vorgelegt wurden. Zusätzlich wurden 22 Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen, weil beispielsweise Informations- oder Buchführungspflichten verletzt wurden.
Im Sprengstoffwesen wurden in diesem Jahr 16 Unbedenklichkeitsbescheinigungen und 13 Erlaubnisse nach dem Sprengstoffgesetz an Privatpersonen erteilt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass der Antragsteller die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung für die Teilnahme an einem Sprengstofflehrgang besitzt. Eine solche Bescheinigung benötigen beispielsweise Sportschützen für die Herstellung von Munition. 37 Mal wurde eine Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen verlängert.
Wer hingegen gewerblich Sprengstoff erwerben oder damit umgehen möchte, braucht eine Erlaubnis der Bezirksregierung Köln. Durch einen Außendienstmitarbeiter werden vor Ort Stichprobenüberprüfungen durchgeführt, ob die Lagerung der Sprengstoffe ordnungsgemäß erfolgt.
Der Fachbereich Bekämpfung Schwarzarbeit hat in diesem Jahr in 340 Fällen wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung beziehungsweise wegen Verstößen gegen die Handwerksordnung ermittelt. In 54 Fällen mussten Bußgelder verhängt werden. Auch um die Berechtigung fürs Jagen und Angeln im Rhein-Sieg-Kreis kümmert sich das Ordnungsamt des Rhein-Sieg- Kreises. 291 Personen haben an den Fischerprüfungen in diesem Jahr teilgenommen. |eb
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